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Werder blüht 'was

 

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Auslegung des Flächennutzungsplanentwurfs

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.09.2006 den Entwurf des Flächennutzungsplans mit Stand 08/06 gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplan umfasst das gesamte Stadtgebiet der Stadt Werder (Havel) einschließlich der Ortsteile Bliesendorf, Derwitz, Glindow, Kemnitz, Petzow, Phöben, Plötzin und Töplitz. Die Fläche des Stadtgebietes umfasst rund 116 km² . Die Werder (Havel) grenzt an die Landeshauptstadt Potsdam, die Stadt Ketzin, die Gemeinde Groß Kreutz (Havel), die Gemeinde Kloster Lehnin, die Stadt Beelitz und die Gemeinde Schwielowsee.

Der Flächennutzungsplan besteht aus der Planzeichnung mit den Beikarten Schutzgebiete und Bodendenkmale Teil A und B, der Begründung mit Umweltbericht und dem Landschaftsplan mit Entwicklungskonzept und Steganlagenkonzept.
Des weiteren werden wesentliche umweltrelevante Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren der Behörden, die Belange des Umweltschutzes (Gewässer- und Uferschutz, Trinkwasser/ Abwasser, Altlasten, Vermeidung von Emission), einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege (Landschaftsschutzgebiete, Eingriffe in Natur und Landschaft) beinhalten, ausgelegt.

Die öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit vom

23.10. 2006 bis 01.12.2006
(ausgenommen ist der 30.10.2006)

in der Stadtverwaltung Werder (Havel), Eisenbahnstraße 13/14, in 14542 Werder (Havel) im Flurbereich des Erdgeschosses.
Die Einsichtnahme ist zu folgenden Zeiten möglich:

Montag 8:00 - 12:00 13:00 15:00
Dienstag 8:00 - 12:00 13:00 18:00
Mittwoch 8:00 - 13:00
Donnerstag 8:00 - 12:00 13:00 16:00
Freitag 8:00 - 12:00
und nach Vereinbarung.

Es besteht die Möglichkeit zur Erörterung. Während der Auslegungsfrist können Anregungen zum Planentwurf einschließlich aller Bestandteile schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.