Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer
Sitzung am 21.09.2006 den Entwurf des Flächennutzungsplans mit
Stand 08/06 gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3
Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplan umfasst das gesamte
Stadtgebiet der Stadt Werder (Havel) einschließlich der
Ortsteile Bliesendorf, Derwitz, Glindow, Kemnitz, Petzow,
Phöben, Plötzin und Töplitz. Die Fläche des Stadtgebietes
umfasst rund 116 km² . Die Werder (Havel) grenzt an die
Landeshauptstadt Potsdam, die Stadt Ketzin, die Gemeinde Groß
Kreutz (Havel), die Gemeinde Kloster Lehnin, die Stadt Beelitz
und die Gemeinde Schwielowsee.
Der Flächennutzungsplan besteht aus der
Planzeichnung mit den Beikarten Schutzgebiete und Bodendenkmale
Teil A und B, der Begründung mit Umweltbericht und dem
Landschaftsplan mit Entwicklungskonzept und Steganlagenkonzept.
Des weiteren werden wesentliche umweltrelevante Stellungnahmen
aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren der Behörden, die
Belange des Umweltschutzes (Gewässer- und Uferschutz,
Trinkwasser/ Abwasser, Altlasten, Vermeidung von Emission),
einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege
(Landschaftsschutzgebiete, Eingriffe in Natur und Landschaft)
beinhalten, ausgelegt.
Die öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit
vom
23.10. 2006 bis 01.12.2006
(ausgenommen ist der 30.10.2006)
in der Stadtverwaltung Werder (Havel),
Eisenbahnstraße 13/14, in 14542 Werder (Havel) im Flurbereich
des Erdgeschosses.
Die Einsichtnahme ist zu folgenden Zeiten möglich:
Montag 8:00 - 12:00 13:00 15:00
Dienstag 8:00 - 12:00 13:00 18:00
Mittwoch 8:00 - 13:00
Donnerstag 8:00 - 12:00 13:00 16:00
Freitag 8:00 - 12:00
und nach Vereinbarung.
Es besteht die Möglichkeit zur Erörterung.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen zum Planentwurf
einschließlich aller Bestandteile schriftlich oder zur
Niederschrift vorgebracht werden.